Endlich Selbstbestimmung!

Kein Gericht, keine Richter*innen, und keine Gutachten mehr – ab dem 1. November 2024 können volljährige Menschen in Deutschland ihren Vornamen und Personenstand durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Auch wenn das Gesetz nicht perfekt ist und der Weg dorthin teilweise schmerzhaft war: Wir freuen uns über diesen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur queerer Gleichberechtigung in Deutschland. Ausführlicher berichtet der Bundesverband Trans* in seinem Statement: https://www.bundesverband-trans.de/sbgg-verabschiedet/