Öffentliches Hearing: Diagnostik und Behandlung von trans* Kindern und Jugendlichen

An der Erarbeitung einer neuen Leitlinie zur “Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsdsyphorie im Kindes- und Jugendalter“ sollen auch Behandlungssuchende und ihre Angehörigen einbezogen werden und zu Wort kommen.  Die Erfahrungen und Expertisen von trans* Menschen werden durch Vetreter_innen aus trans* Organisationen in der Arbeitsgruppe eingebracht.  Darüber hinaus sollen trans* Kinder und Jugendliche und deren Angehörige auch bereits zu Anfang des Erarbeitungsprozesses an der Diskussion im Rahmen der Entwicklung neuer Leitlinien beteiligt werden.

Aus diesem Grund veranstaltet die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) am 1. April 2017 ein öffentliches Hearing in Frankfurt.

Eingeladen sind Betroffene, Behandlungssuchende und ihre Angehörigen, um ihre individuellen Perspektiven einzubringen.

Die Anwesenheit von trans* Kindern und Jugendlichen, deren Eltern und anderen Angehörigen erhöhen nicht nur die Sichtbarkeit. Ihre Erfahrungen, Wünsche und Forderungen in Bezug auf die Leitlinien und deren Neuformulierung sind von großer Bedeutung.  Es ist aber auch sinnvoll, einfach nur dort zu sein und seine Unterstützung zu zeigen, ohne selbst mitzudiskutieren.

Öffentliches Hearing in Frankfurt

Öffentliches Hearing mit Behandlungssuchenden und ihren Angehörigen für die Neufassung der AWMF-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“
Datum: Samstag 1. April 2017
Beginn: 11.00 Uhr
Ort: Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Universitätsklinik-Hausnr. 92, Seminarraum – UG
Deutschordenstr. 50, 60528 Frankfurt

Teilnehmende werden gebeten sich bis spätestens 17.3. per Fax (+49 251 83-56249) oder Email (sekre.romer@ukmuenster.de) anzumelden.

Zur inhaltlichen Vorbereitung des Hearings sind zudem schriftliche Kurzkommentare zu Erfahrungen in der medizinischen und therapeutischen Versorgung von Behandlungssuchenden und damit verbundenen inhaltlichen Bedarfen an eine Aktualisierung von Leitlinienempfehlungen ebenfalls bis zum 17.3. willkommen, jedoch nicht notwendig.

Aktuelle S1-Leitlinie „Störungen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter(F64)